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   OLG Hamm, 11.05.2010 - II-2 UF 64/08   

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OLG Hamm, 11.05.2010 - II-2 UF 64/08 (https://dejure.org/2010,7005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2010 - II-2 UF 64/08 (https://dejure.org/2010,7005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - II-2 UF 64/08 (https://dejure.org/2010,7005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten Eheschließung des Unterhaltsverpflichteten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a
    Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten Eheschließung des Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1911
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Die Erkrankung selbst ist nicht schon deswegen als ehebedingter Nachteil zu betrachten, weil sie während der Ehe eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2009, 989, 992).

    In die Betrachtung einzubeziehen ist, dass der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt sind (vgl. BGH NJW 2009, 989, 992).

    Deshalb vermag die Krankheit und die durch sie bedingte Erwerbsunfähigkeit der Klägerin eine dauerhafte Unterhaltsverantwortung des geschiedenen Ehegatten für das allein in zeitlichem Zusammenhang mit der Ehe stehende Krankheitsrisiko nicht ohne Weiteres zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2009, 989, 992).

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Der vom Beklagten steuerlich geltend gemachte Abzug für Gebäudeabschreibungen ist zu korrigieren, denn Abschreibungen auf Gebäude sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, weil ihnen kein realer Wertverlust zugrunde liegt (vgl. BGH FamRZ 2005, 1159, 1160).

    Es ist dann eine fiktive Steuerberechnung vorzunehmen auf der Grundlage der unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Einkommenspositionen (vgl. BGH FamRZ 2005, 1159, 1161; Wendl/Staudigl-Kemper, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rz. 583c m. w. N.).

    Es besteht daher allenfalls eine Obliegenheit der Klägerin zur Ziehung von Nutzungen (in Form von Zinsen) aus dem Erlös, der infolge der Veräußerung des Familienheims anstelle ihres Wohnwertes getreten ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 1159, 1161; FamRZ 2008, 963, 964 f.).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Dabei ist das gesamte Bruttoeinkommen des Beklagten zugrunde zu legen (vgl. BGH NJW 2009, 2523, 2527; Senat, a. a. O.).

    Nach der Änderung des § 1612b BGB mit Wirkung zum 1.1.2008 ist der Kindesunterhalt wegen der nunmehr bedarfsdeckenden Funktion des Kindergeldes nicht mehr mit dem Tabellenbetrag, sondern mit dem Zahlbetrag in Abzug zu bringen (vgl. BGH NJW 2009, 2523, 2526 f.; Senat FamRZ 2008, 1937, 1940 f.).

  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 238 FamFG (= § 323 ZPO a. F.) vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (vgl. BGH NJW 2009, 3783, 3784).

    Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt aber zugleich, dass es sich grundsätzlich um einen Bedarf handeln muss, der das Existenzminimum wenigstens erreicht (vgl. BGH NJW 2009, 3783, 3784).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Unter diesen Umständen kommt eine Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für das im Alleineigentum stehende Grundstück des Beklagten lediglich im Rahmen der angemessenen Altersvorsorge, nicht aber als Abzugsposten bei der Ermittlung der Höhe seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Betracht (vgl. BGH FamRZ 2008, 963, 965).

    Es besteht daher allenfalls eine Obliegenheit der Klägerin zur Ziehung von Nutzungen (in Form von Zinsen) aus dem Erlös, der infolge der Veräußerung des Familienheims anstelle ihres Wohnwertes getreten ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 1159, 1161; FamRZ 2008, 963, 964 f.).

  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Der private Nutzungsvorteil für das Firmenfahrzeug ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen (vgl. Senat NJW-RR 2009, 294, 297).

    Das sind in der Regel 20 % seines Bruttoeinkommens (vgl. BGH FamRZ 2006, 387, 389; Senat NJW-RR 2009, 294, 297 f.).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08

    Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Auch in solchen Fällen, in denen die fortwirkende eheliche Solidarität den wesentlichen Billigkeitsmaßstab bildet, fällt den in § 1578b I 3 BGB genannten Umständen besondere Bedeutung zu (BGH NJW 2009, 2450, 2453 f.).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Mutwillig handelt nur, wer sich unterhaltsbezogen leichtfertig über die Vermögensinteressen anderer hinwegsetzt (vgl. BGH FPR 2008, 379, 381).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Da sich die Parteien jedoch darauf geeinigt haben, dass der Beklagten den vollen Barunterhalt von B2 alleine sicherstellt, erscheint es angemessen, ihm auch das volle Kindergeld für die Tochter zu belassen (vgl. BGH FamRZ 2006, 99, 101 f.).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08

    Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
    Der Verbrauch des Erlöses durch die unterhaltsberechtigte Klägerin wäre nur dann nicht berücksichtigungsfähig, wenn er auf einem unterhaltsrechtlich vorwerfbaren Verhalten beruhen würde (vgl. BGH, Urteil vom 17.2.2010 - XII ZR 140/08 -).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09

    Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick

  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung

  • OLG Hamm, 22.05.2006 - 6 WF 302/05

    Kindesunterhalt: Aufwendungen für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht kein

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 358/81

    Unterhaltsbedürftigkeit während eines noch laufenden Bewilligungsverfahrens auf

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

  • OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05

    Kindesunterhalt: Dauer und Höhe eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs

  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 41/88

    Berücksichtigung einer nachträglich bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 WF 1/09

    Zeitliche Grenzen einer Abänderungsklage; Begriff der wesentlichen Veränderung

  • OLG Köln, 22.12.2009 - 4 UF 79/09

    Unterhaltsrechtliche Behandlung des geschiedenen und eines neuen Ehegatten

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

  • OLG Hamm, 17.12.2012 - 9 UF 64/12

    Höhe des Elternunterhalts; Ermittlung des Steuervorteils gemeinsamer Veranlagung

    Der geldwerte private Nutzungsvorteil für einen Firmenwagen (vgl. HLL, Zi. 4) bemisst sich in der Regel nach dem steuerlich relevanten Wert von 1% des Listenpreises (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2009, 294, 297; OLG Hamm, Beschluss vom 11.5.2010 - 2 UF 64/08 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 53), der in den Lohnbelegen des Ehemanns der Antragsgegnerin mit monatlich 428 EUR als Bestandteil seines Bruttoeinkommens ausgewiesen und daher bei seiner Einkommensberechnung bereits Berücksichtigung gefunden hat.
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

    Im Rahmen der Nichtberücksichtigung der AfA bei Immobilieneigentum muss nämlich dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Eigentümer zur Erlangung des steuerlichen Vorteils aus der Abschreibung konkrete Aufwendungen hat, weshalb ihm der sich aus dem Eigentum ergebende Steuervorteil verbleiben muss (vgl. nur BGH FamRZ 2005, 1159; OLG Hamm BeckRS 2010, 14649; Wendl/Dose/Gerhardt, a.a.O., § 1 Rz. 457, 1018; abweichend: OLG Brandenburg BeckRS 2007, 11192).
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